Von Anfang an: Mindestens zweimal jährlich zum Zahnarzt, besser vier Mal
Wenn ab dem 6. Lebensmonat die ersten Milchzähne in der Mitte des Unterkiefers durchbrechen, ist dies der richtige Zeitpunkt für die erste zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung des Kindes in der Zahnarztpraxis. Dort wird nachgeschaut, ob die Zähnchen richtig durchgebrochen und gesund sind. Zudem werden Fragen von Ihnen als Eltern beantwortet.
Von nun an heißt es: mindestens zweimal jährlich, besser vier Mal zur zahnärztlichen Kontrolle, bei Problemen auch öfter.
In den ersten beiden Lebensjahren geht es vor allem darum, die Entstehung einer Nuckelflaschenkaries zu verhindern. Wird sie rechtzeitig entdeckt, kann sie effektiv behandelt werden.
Eltern, die in diesem frühen Alter Veränderungen an den Milchzähnen entdecken, sollten deshalb mit dem Kind sofort zum Zahnarzt gehen, auch wenn der letzte Kontrolltermin noch nicht lange zurückliegt. Regelmäßige Besuche in der Praxis
haben zudem den Zweck, das Kind an zahnärztliche Untersuchungen zu gewöhnen: Kinder, die früh erfahren, dass der Zahnarztbesuch etwas ganz Normales ist, bauen keine Ängste auf. Meistens ist ja auch alles in Ordnung. Und sollte doch einmal behandelt werden müssen, haben es Kinder einfacher, die zuvor schon angenehme Erfahrungen in
der Zahnarztpraxis gemacht haben.
Die vierteljährlichen Besuche in der Zahnarztpraxis sollten im eigenen Interesse ein Leben lang beibehalten werden.
6. – 33. Lebensmonat
Zwischen dem 6. und 33. Lebensmonat finden die mindestens ersten drei Untersuchungen statt. Sie orientieren sich an den Zeitintervallen der ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen U 5 – U 7. Jeweils eine Untersuchung kann im Alter vom 6. bis zum vollendeten 9., vom 10. bis zum vollendeten 20. und vom 21. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat in Anspruch genommen werden. Der Zeitabstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens vier
Monate.
Diese Früherkennungsuntersuchungen umfassen unteranderem folgende Leistungen:
• Gründliche Untersuchung der Mundhöhle und Beratung der Eltern sowie Aufklärung über Ursachen oraler Erkrankungen.
• Erhebung der Anamnese zum Ernährungsverhalten (insb. zum Nuckelflaschengebrauch), zum Zahnpflege verhalten sowie zu Fluoridierungsmaßnahmen durch die Eltern und erhaltenen Fluoridierungsempfehlungen.
• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern
• Empfehlung geeigneter Fluoridierungsmittel
• Praktische Anleitung der Eltern zur Mundhygiene beim Kind
Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung
Zusätzlich haben Kinder im Alter vom 6. bis zum vollendeten 33. Lebensmonat zweimal je Kalenderhalbjahr Anspruch
auf eine Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung. Wir empfehlen dies zum Schutz der Zähne mindestens vier mal im Jahr.
34. – 72. Lebensmonat
Für Kinder im Alter von 34 – 72 Monaten gibt es drei weitere Früherkennungsuntersuchungen. Die erste Untersuchung sollte im Alter bis 3 Jahre stattfinden, die beiden weiteren in einem Abstand von jeweils mindestens einem Jahr
folgen.
Wir empfehlen einen Termin in drei bzw. in sechs Monaten.
Die Früherkennungsuntersuchungen umfassen folgende Leistungen:
• Gründliche Untersuchung der Mund höhle einschließlich Beratung der Eltern
• Einschätzung des persönlichen Kariesrisikos des Kindes
• Ernährungs- und Mundhygieneberatung der Eltern
• Empfehlung von geeigneten Mitteln zur Härtung des Zahnschmelzes
Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat haben außerdem Anspruch auf folgende Vorsorgeleistungen:
• Zweimal je Kalenderhalbjahr die Übernahme der Kosten für das Auftragen von Fluoridlacken auf die Milchzähne (lokale Fluoridierung) zum Schutz vor Karies.
• Sind die ersten bleibenden Backenzähne schon vor dem sechsten Geburtstag da, trägt die Krankenkasse in diesen Fällen auch die Kosten für eine Versiegelung der Furchen (sogenannte Fissuren) der gesunden Backenzähne mit Kunststoff zur
Abwehr der Kariesbakterien
Individualprophylaxe für 6-17-Jährige
Auch die bleibenden Zähne gilt es von Anfang an zu schützen. Dabei leisten unser Team professionelle Hilfe: Um Karies und Zahnfleischerkrankungen vorzubeugen und gegebenenfalls ein Fortschreiten oder neuerliches Auftauchen von Erkrankungen zu verhindern, bietet wir verschiedene Vorsorgemaßnahmen an.
Sie werden als „Individualprophylaxe“ auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten.
Für 6 – 17-Jährige übernehmen die Krankenkassen folgende Leistungen:
• Gründliche Untersuchung auf Zahnbeläge und Blutungsneigung des Zahnfleisches
• Umfassende Aufklärung zur Mundgesundheit: Information über die Entstehung von Karies und Zahnfleischerkrankungen sowie ihre Verhütung
• Hinweise zur richtigen Mundhygiene und Ernährung sowie Empfehlungen zur Härtung des Zahnschmelzes durch Fluoride
• Außerdem praktische Übungen zur Zahnputztechnik einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume
• Auftragen von Fluoridlacken oder -gelen zum Schutz vor Karies
• Versiegelung der Furchen (Fissuren) der gesunden großen Backenzähne (Zähne 6 und 7) mit Kunststoff
Die Leistungen zur Individualprophylaxe ergänzen die halbjährlichen Kontrolluntersuchungen und können je nach Bedarf bis zum 18.Geburtstag regelmäßig beansprucht werden.
Wenn die Mundhygiene unzureichend ist, dann empfehlen wir zusätzliche kostenpflichtige Termine. Für die Gesundheit und Zukunft Ihres Kindes.
Für 12 – 17-jährige Versicherte ist der halbjährliche Zahnarzttermin zudem Voraussetzung für einen höheren Zuschuss der Kasse, falls später Zahnersatz nötig werden sollte.