Kieferorthopädie
Die Kieferorthopädie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das sich mit der Verhütung, Erkennung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen befasst.
Es wird davon ausgegangen, dass nur mit einem perfekten Gebiss alle Funktionen des Kausystems vollständig durchgeführt werden können. Dabei ist ein perfektes Gebiss sehr selten und meist nur durch eine kieferorthopädische Therapie zu erreichen.
Nicht jede Abweichung vom perfekten Gebiss darf dabei zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen behandelt werden. So urteilte das Bundessozialgericht 1973, dass nur krankhafte Veränderungen und keine kosmetischen Abweichungen zu Lasten der Krankenkassen behandelt werden dürfen. In Deutschland bemisst sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen nach dem Schweregrad der Fehlstellung. Dieser wird anhand der befundbezogenen kieferorthopädischen Indikationsgruppe – KIG – festgehalten. Erst ab einem Grad 3 bewilligt die gesetzliche Krankenkasse eine Bezuschussung zur kieferorthopädischen Behandlung, auch wenn eine Behandlung aus medizinischen Gründen schon eher angeraten ist.
Grundsätzlich ist erst nach ein ausführlichen Befundung und Planung mit Röntgenbildern, Modellen und Fotographien eine Aussage über die Therapiealternativen möglich. Unterschieden wird dabei oft zwischen herausnehmbaren und festen Zahnspangen. Um ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erlangen, ist es allerdings oft nötig diese beiden Varianten mit einander zu kombinieren.
Für eine individuelle Planung sprechen Sie uns gerne an.