Füllungsmaterialien

Hinweise aus ganzheitsmedizinischer Sicht

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Allgemein erwartet man von einer Zahnfüllung, dass sie für den Patienten unschädlich, dauerhaft und preiswert ist und dazu noch gut aussieht. Dieses ideale Füllungsmaterial gibt es noch nicht. Es muss daher jeweils im Einzelfall geprüft werden, welches Material verwendet werden soll. Diese Schrift will dazu eine Entscheidungshilfe bieten.

Silberamalgam ist das am meisten verwendete Füllungsmaterial. Es besteht aus einer Mischung von Silber, Zinn, Zink und Kupfer, die mit Quecksilber angerührt, plastisch in den vorbereiteten Zahn eingebracht wird. Amalgamfüllungen halten zwar dem Kaudruck stand, sind jedoch unästhetisch und geben ständig Metallteile (besonders Quecksilber) an den Organismus ab. Dadurch kann es zu gesundheitlichen Schädigungen kommen. Sicherlich verursachen Amalgamfüllungen nicht bei jedem Menschen - aber häufiger als die offizielle Schulzahnmedizin eingesteht - gesundheitliche Beschwerden. Wissenschaftliche Erkenntnisse aus Toxikologie und Arbeitsmedizin machen deutlich, dass die Quecksilberbelastung aus Amalgamfüllungen durchaus Werte erreichen kann, die geeignet sind, z.B. den Symptomenkomplex des Mikromerkurialismus hervorzurufen, zu dem Schwächegefühl, Müdigkeit, Unruhe, nervöse Störungen, Appetitlosigkeit, Entzündungen der Schleimhäute, Kopfschmerzen, Metallgeschmack, Zungenbrennen, Neuralgien und Schwindel gehören.
Amalgamfüllungen sind preiswert herzustellen und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen verlangt, da nach den Regeln der Sozialversicherung eine Behandlung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss, wobei besonders der letzte Punkt zu beachten ist.

Auch heute gilt die Vorschrift, dass Kassenzahnärzte im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen als Regelleistung verwenden müssen. Werden andere Materialien verwendet (Kunststoffe, Zemente) verstößt der Zahnarzt gegen die Kassenverträge und kann unter Umständen in Regress genommen werden, d.h. sein Honorar wird um die Gebühren für diese Füllungen gekürzt. Deshalb können alternative Füllungen im Seitenzahnbereich nicht über den Krankenschein abgerechnet werden. Als Alternativen zum Amalgam bieten sich folgende Möglichkeiten an:

  • Zementfüllungen mit einer Haltbarkeit von ca. drei Jahren. Die Stein- und Mineralzemente sowie die modernen Glasionomerzemente haben zahnähnliche Färbung, geringe Schädlichkeit. Sie unterliegen jedoch einer starken Abnutzung und sind daher nur bei Kleinstfüllungen oder „Übergangsfüllungen" angezeigt.

  • Kunststoff-Füllungen (Composites), werden neuerdings durch Lichtpolymerisation gehärtet. Diese Füllungen sind insbesondere bei kleinen Defekten auch im Seitenzahnbereich als vollwertige Amalgam-Alternative anzusehen. Ihre Herstellung ist jedoch sehr zeitintensiv und mit höheren Kosten verbunden. Wie alle künstlichen Materialien können auch diese Füllungen bei der chemischen Aushärtung Unverträglichkeitsreaktionen hervorrufen. Bei chronisch belasteten Patienten ist daher zuvor eine Testung auf Verträglichkeit zu empfehlen.

  • Kunststoff-Inlays sind Kunststoff-Füllungen, die im Labor nach einem Modell angefertigt und einem besonderen Härteverfahren unterzogen werden. Diese Inlays sind widerstandsfähiger als die im Munde angefertigten Kunststoff-Füllungen. Sie werden nach einem sogenannten „adhäsiven Befestigungsverfahren" mit Kunstharz eingeklebt. Intensive Materialprüfungen haben gezeigt, dass zwischen diesen Inlays und Amalgamfüllungen kein Unterschied bei der Abnutzung festzustellen ist.

  • Gussfüllungen sind Metallfüllungen. Sie werden nach einem Abdruck im zahntechnischen Labor modelliert und gegossen. So können die Zahnformen am naturgetreuesten nachgebildet werden. Nach der Einprobe im Mund werden sie mit Zement festgesetzt.
    Gussfüllungen sind bei guter Pflege praktisch unbegrenzt haltbar, ihr Nachteil liegt im höheren Preis, der sich aus der aufwendigen Herstellung und den Material und Laborkosten zusammensetzt. Gussfüllungen werden zweckmäßigerweise aus hochkarätigen Goldlegierungen hergestellt (Goldgussfüllungen), sie können aber auch aus jeder anderen gießbaren Legierung gefertigt werden, wenn diese keine gesundheitlichen Belastungen hervorruft.

  • Keramik und Glaskeramikfüllungen sind ästhetisch optimal. Sie haben sich bisher gut bewährt. Es fehlen jedoch Langzeiterfahrungen, da diese Methoden noch nicht sehr lange praktiziert werden. Sie werden ebenfalls nach einem Abdruck im zahntechnischen Labor angefertigt. Es gibt mittlerweile verschiedene Herstellungsverfahren.
    Computergefräste Inlays sind Keramikfüllungen, die nach einem optischen Abdruck im Mund sofort von einem Computer aus einem Keramikblock ausgefräst werden. Sie können in einer Sitzung fertiggestellt werden.
    Alle Keramikfüllungen müssen nach dem sogenannten "adhäsiven Befestigungsverfahren" mit Kunststoffkleber eingesetzt werden. Dadurch erfolgt nicht nur eine gute Verbindung, sondern auch eine Stabilisierung des Zahnes. Nebenwirkungen dieses Klebers sind möglich.
    Es gibt mittlerweile verschiedene Herstellungsverfahren und unterschiedliche Materialien.
    Herstellung und Eingliederung von Keramikfüllungen sind mit einem hohen Zeitaufwand verbunden.

Gussfüllungen, Keramikfüllungen und laborgefertigte Kunststoff-Füllungen, sind Einlagefüllungen. Diese Füllungen sind keine Vertragsleistungen, können also nicht auf Krankenschein erbracht werden. Sie werden als Privatleistungen berechnet, zuzüglich der Labor- und Materialkosten. Zur Anfertigung von Einlagefüllungen sind mindestens zwei Sitzungen nötig.

Zur Verträglichkeit: Es gibt keine allgemeine Verträglichkeit einer Legierung oder eines Materials. Es gibt jedoch gewisse Erfahrungswerte. Danach bewähren sich Gussfüllungen aus hochkarätigen Edelmetall-Legierungen immer noch am besten. Jede Verträglichkeit oder Unverträglichkeit ist eine individuelle Besonderheit des Menschen.

Im Zweifelsfall muss das geeignete Material durch einen sogenannten Materialtest z.B. (durch Elektroakupunktur oder Kinesiologie) ausgewählt werden. Um unnötige Korrosionen zu verhindern, sollten Restaurationen falls möglich aus einer Legierung oder möglichst gleichwertigen Legierungen angefertigt werden. Zur Vermeidung von Spannungsdifferenzen sollten Amalgam und Gold nicht gleichzeitig im Munde vorhanden sein.


Die meisten Kassen gaben bisher Zuschüsse zu Einlagefüllungen ( Gold - und Keramikfüllungen). Durch die restriktiven Maßnahmen im sogenannten Gesundheits-Strukturgesetz ( GSG ) durch Minister Seehofer vom Januar 1993 sind Zuschüsse zu Einlagefüllungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr unbedingt zu erwarten, aber Ausnahmen von der Regel sind immer möglich.
Deshalb sollte man den Gang zur Kasse nicht scheuen und auf die Kostenbeteiligung drängen. Nur so kann dem Recht des Versicherten auf eine optimale Zahnbehandlung Nachdruck verliehen werden.
Es ist nicht einzusehen, dass die Kassen die Kosten für die erforderlichen plastischen Füllungen sparen und von der längeren Haltbarkeit der Einlagefüllungen profitieren.
Man sollte eine notwendige und der Gesundheit dienende Zahnsanierung jedoch nicht von Kassenzuschüssen abhängig machen. Im Gespräch mit dem Zahnarzt kann sicher eine Vereinbarung über die mögliche Finanzierung getroffen werden.
Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen im allgemeinen die anfallenden Kosten; Abweichungen sind je nach Vertragsgestaltung möglich. Darauf hat der Zahnarzt keinen Einfluss.
Bei umfangreichen Sanierungen sollte man sich vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen bei der Kasse / Beihilfestelle zur Festlegung der Erstattungshöhe vorlegen.
Der Erfolg einer Zahnbehandlung ist nicht nur vom Zahnarzt sondern auch vom Verständnis und der Mitarbeit des Patienten abhängig.

Zur Erhaltung einer guten und dauerhaften Zahngesundheit sind erforderlich:
  • Gesunde Ernährung
  • Gründliche Zahnpflege
  • Regelmäßige zahnärztliche Betreuung

LITERATUR:


Herausgeber und Bezugsquelle:
Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin e.V.
Franz-Knauff-Str. 2-4
69115 Heidelberg,
Tel.: 06221/166492
Verfasser: Dr. P. Reichert, Mannheim
Dr. W.H. Koch, Herne


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