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Füllungsmaterialien |
Hinweise aus ganzheitsmedizinischer Sicht
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Allgemein erwartet man von einer Zahnfüllung, dass sie für den Patienten unschädlich, dauerhaft und preiswert ist und dazu noch gut aussieht. Dieses ideale Füllungsmaterial gibt es noch nicht. Es muss daher jeweils im Einzelfall geprüft werden, welches Material verwendet werden soll. Diese Schrift will dazu eine Entscheidungshilfe bieten. Silberamalgam
ist das am meisten verwendete Füllungsmaterial.
Es besteht aus einer Mischung von Silber, Zinn,
Zink und Kupfer, die mit Quecksilber angerührt,
plastisch in den vorbereiteten Zahn eingebracht
wird. Amalgamfüllungen halten zwar dem Kaudruck
stand, sind jedoch unästhetisch und geben
ständig Metallteile (besonders Quecksilber) an
den Organismus ab. Dadurch kann es zu
gesundheitlichen Schädigungen kommen.
Sicherlich verursachen Amalgamfüllungen nicht
bei jedem Menschen - aber häufiger als die
offizielle Schulzahnmedizin eingesteht -
gesundheitliche Beschwerden. Wissenschaftliche
Erkenntnisse aus Toxikologie und Arbeitsmedizin
machen deutlich, dass die Quecksilberbelastung
aus Amalgamfüllungen durchaus Werte erreichen
kann, die geeignet sind, z.B. den
Symptomenkomplex des Mikromerkurialismus
hervorzurufen, zu dem Schwächegefühl,
Müdigkeit, Unruhe, nervöse Störungen,
Appetitlosigkeit, Entzündungen der
Schleimhäute, Kopfschmerzen, Metallgeschmack,
Zungenbrennen, Neuralgien und Schwindel
gehören. |
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Gussfüllungen,
Keramikfüllungen und laborgefertigte
Kunststoff-Füllungen, sind Einlagefüllungen.
Diese Füllungen sind keine Vertragsleistungen, können
also nicht auf Krankenschein erbracht werden. Sie werden
als Privatleistungen berechnet, zuzüglich der Labor-
und Materialkosten. Zur Anfertigung von
Einlagefüllungen sind mindestens zwei Sitzungen nötig. Im Zweifelsfall muss das geeignete Material durch einen sogenannten Materialtest z.B. (durch Elektroakupunktur oder Kinesiologie) ausgewählt werden. Um unnötige Korrosionen zu verhindern, sollten Restaurationen falls möglich aus einer Legierung oder möglichst gleichwertigen Legierungen angefertigt werden. Zur Vermeidung von Spannungsdifferenzen sollten Amalgam und Gold nicht gleichzeitig im Munde vorhanden sein. |
Die meisten Kassen gaben bisher Zuschüsse zu Einlagefüllungen ( Gold - und Keramikfüllungen). Durch die restriktiven Maßnahmen im sogenannten Gesundheits-Strukturgesetz ( GSG ) durch Minister Seehofer vom Januar 1993 sind Zuschüsse zu Einlagefüllungen von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr unbedingt zu erwarten, aber Ausnahmen von der Regel sind immer möglich. Deshalb sollte man den Gang zur Kasse nicht scheuen und auf die Kostenbeteiligung drängen. Nur so kann dem Recht des Versicherten auf eine optimale Zahnbehandlung Nachdruck verliehen werden. Es ist nicht einzusehen, dass die Kassen die Kosten für die erforderlichen plastischen Füllungen sparen und von der längeren Haltbarkeit der Einlagefüllungen profitieren. Man sollte eine notwendige und der Gesundheit dienende Zahnsanierung jedoch nicht von Kassenzuschüssen abhängig machen. Im Gespräch mit dem Zahnarzt kann sicher eine Vereinbarung über die mögliche Finanzierung getroffen werden. Private Krankenkassen und Beihilfestellen übernehmen im allgemeinen die anfallenden Kosten; Abweichungen sind je nach Vertragsgestaltung möglich. Darauf hat der Zahnarzt keinen Einfluss. Bei umfangreichen Sanierungen sollte man sich vom Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen lassen und diesen bei der Kasse / Beihilfestelle zur Festlegung der Erstattungshöhe vorlegen. Der Erfolg einer Zahnbehandlung ist nicht nur vom Zahnarzt sondern auch vom Verständnis und der Mitarbeit des Patienten abhängig. Zur Erhaltung einer guten und dauerhaften Zahngesundheit sind erforderlich: |
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| LITERATUR: Herausgeber und Bezugsquelle: Internationale Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnmedizin e.V. Franz-Knauff-Str. 2-4 69115 Heidelberg, Tel.: 06221/166492 Verfasser: Dr. P. Reichert, Mannheim Dr. W.H. Koch, Herne |